zum 1.1.2025 startet die Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Die bisher ausgesetzte Meldepflicht für die Anschaffung oder die Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystemen bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit endet zum 31.12.2024.
Ab dem 1.1.2025 steht das Mitteilungsverfahren über das Elsterportal der Finanzverwaltung zur Verfügung. Alle ab dem 1.7.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Alle vor dem 1.7.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.7.2025 gemeldet werden.
Die Meldung zum elektronischen Kassensystem muss grundsätzlich von dem Betreiber, also von Ihnen selbst erfolgen. Wir können diese Meldung jedoch für Sie übernehmen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird mit 100 EUR zzgl. UST berechnet.
Wenn Sie uns mit der Meldung des Kassensystems beauftragen möchten benötigen wir den beigefügten Fragenbogen bis spätestens zum 30.05.2025 ausgefüllt zurück. Ggf. müssen Sie sich zur Beantwortung mit dem Kassenaufsteller in Verbindung setzen.