Gastronomie

Gültig ab 01.01.2024:

  • Inhausumsätze sowie Stehtische und Bänke vor dem Gastrobetrieb -> 19% UST
  • Getränke -> immer 19%
  • Außerhaus/ToGo-Umsätze 7% UST

Bitte stellen Sie Ihr Kassensystem rechtzeitig um!

Gültig bis 31.12.2023:

Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen. Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gelten somit folgende Steuersätze:

  • Zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 In-u.Außerhausverkäufe 5 %
  • Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 In-u.Außerhausverkäufe 7 % verlängert bis 31.12.2023 (BGBL 2022 I S. 1838)
  • Getränke vom 1.7.-31.12.20 16%
  • Getränke vom 1.1.-30.06.21 19%
  • Ab 1.7.21 Inhausverkäufe 19 %
  • Ab 1.7.21 Außerhausverkäufe 7 %
 
unser Büro in Bad Lauterberg/Barbis

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Über uns

Die Steuerberaterkanzlei Markus Bruns erstellt Steuererklärungen, Finanz-und Lohnbuchführungen sowie Jahresabschlüsse für mittlere bis größere Betriebe. Ebenso erstellen wir private Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir in steuerlichen Angelegenheiten.

News

Eröffnung am Standort Bad Lauterberg / Barbis am 04.01.2021

Eröffnung am Standort Bad Grund am 15.11.2021

Adresse

Markus Bruns - Steuerberater
Niederlassung:
Barbiser Straße 34-36
37412 Bad Lauterberg:
kanzlei@stb-bruns.de
Mo-Do: 07:30 - 16:30, Fr: 07:30-13:30

weitere Beratungsstelle:
Markt 13
37539 Bad Grund
Mo: 08:00 - 18:00, Do: 08:00-18:00

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